Die landesweit verpflichtende Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gerät immer mehr ins Wanken. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtages ist die CDU-Fraktion nun auf den Kurs der FDP eingeschwenkt und hat für die Aussetzung landesweit verpflichtender Dichtheitsprüfungen votiert. Jetzt gibt es im Landtag erstmals eine Mehrheit gegen die Dichtheitsprüfung.
Hierzu erklärt David Stolz, Vorsitzender der FDP Heinsberg: »Es zahlt sich aus, dass die FDP fortwährend für die Aussetzung der landesweit verpflichtenden Dichtheitsprüfung gekämpft hat. Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger dürfen wir nun hier in Heinsberg nicht mehr an der bestehenden Prüfpflicht festhalten. Wir müssen jetzt erst recht alle sich uns bietenden Möglichkeiten nutzen, um die Bürger vor dieser Kostenlawine zu schützen. Es besteht berechtigte Hoffnung, dass wir dieser Prüfung bald definitiv ein Ende setzen können.«
Nach dem Willen der Liberalen im NRW-Landtag soll stattdessen das niedersächsische Modell eingeführt werden. Danach obliegt es den Kommunen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie, über Dichtheitsprüfungen zu entscheiden. Die FDP Heinsberg wird sich dafür einsetzen, dass im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von einer Prüfpflicht abgesehen wird.
Der Fraktionsvorsitzende Rolf F. Jaeger-Breuer fügt hinzu: »Wir haben bereits unsere Forderungen für das Wohlergehen der Bürger unserer Stadt in unserem Änderungsantrag an den Rat im letzten Jahr mehr als deutlich gemacht. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen stimmten CDU und SPD dem Verwaltungsvorschlag zu, der die Bürger durch die unterschiedlichen Prüffristen ungleichmäßig belastet – insbesondere dann, wenn für den einzelnen Bürger aus der Dichtheitsprüfung ein Sanierungsbedarf mit teilweise erheblichen Kosten resultiert.«
Die Bürger mit früheren Prüffristen wie in den Orten Aphoven, Laffeld und Kempen haben bei der von CDU und SPD beschlossenen Vorgehensweise keinerlei Möglichkeit gehabt sich auf die Kosten vorzubereiten, da die Prüfung bis spätestens 31.12.2011 erfolgen muss. Im Vergleich zu den Bürgern aus Gebieten mit späteren Prüffristen sind diese Bürger rein aus ablauforganisatorischen Gründen finanziell klar benachteiligt.
Es wäre mehr als gerecht, die genötigten Bürger, die bereits eine Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, finanziell zu entschädigen! Weiterhin stellt sich noch die Frage, welche Unternehmen sich auf der Grundlage der Dichtheitsprüfung neu zertifiziert haben lassen, dies geschah dann wahrscheinlich ebenfalls nicht ohne finanzielle Mittel.