Heinsberg. Die Staatsdiener des Landes dürfen nicht Opfer einer verfehlten Finanzpolitik der rot-grünen Landesregierung werden. Das durchgesetzte Sonderopfer für Beamte ab der Besoldungsgruppe A 11 und die doppelte Nullrunde für die Beamtengehälter ab Besoldungsgruppe A 13 ist verfassungswidrig. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster. Die FDP-Landtagsfraktion hatte Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt und sich für eine amtsangemessene Besoldung aller 279.000 Landesbeamten und etwa 64.000 Kommunalbeamten eingesetzt.
»Das Verfassungsgerichtsurteil ist eine dreifache Niederlage für SPD und Grüne: rechtlich, finanziell und politisch«, betont David Stolz, Vorsitzender der FDP Fraktion im Rat der Stadt Heinsberg. Ich sehe hier lediglich eine spekulative Finanzpolitik, die momentan von Rot-Grün verfolgt wird. Vor den Folgen einer solchen Politik kann ich nur warnen. Diese Politik ist nicht verfassungskonform, nicht zukunftsorientiert und ganz und gar nicht gerecht. Auch gerade die Lehrer und Polizisten hier in Heinsberg wird dies nicht erfreuen«, so Stolz weiter. »Erst der Verfassungsgerichtshof konnte die rot-grüne »Gesetzesgeisterfahrt« stoppen. Wollte die Landesregierung doch ihr finanzpolitisches Versagen auf dem Rücken der Bürger im Staatsdienst, die tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen und unseren Kindern eine gute Bildung bieten und damit die nächste Generation auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten, austragen. Dies ist schlichtweg falsch und verantwortungslos.«, ergänzt Stefan Lenzen, Pressesprecher der FDP-Stadtratsfraktion Heinsberg.